Ob eine Software oder ein Dienst DSGVO-konform eingesetzt werden kann, ist oft schwierig zu beurteilen. Viele Anbieter beantworten diese Frage pauschal mit „Ja“ und potenzielle Nutzerinnen und Nutzer sind bei der Entscheidung für einen dieser Dienste gewillt, solchen Angaben Vertrauen zu schenken.
Schauen Sie sich die Beiträge bekannter Dienste von beliebten US-Anbietern einmal genauer an. Viele beziehen sich beispielsweise noch auf den „EU-U.S. Privacy Shield“. Dieses Abkommen wurde durch den Europäischen Gerichtshof jedoch für ungültig erklärt. Als Reaktion darauf bieten viele Anbieter – z. T. gegen Aufpreis – an, die Daten ausschließlich in der EU zu verarbeiten. Es ist aber kein Geheimnis, dass die US-Regierung auch auf Daten zugreifen möchte, welche in Systemen von US-Anbietern in anderen Ländern verwaltet werden. Deshalb ist aktuell wohl eher von der Nutzung solcher Dienste abzusehen, bis der rechtliche Rahmen eindeutig geklärt ist.
Wir bieten Ihnen in unserem Whitepaper eine 7-Punkte-Checkliste, in welcher wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Informationen zusammengefasst haben. Prüfen Sie diese Checkliste, um einen Anhaltspunkt zu erhalten, ob ein Dienst DSGVO-konform einsetzbar ist oder nicht.