§ 1 Allgemeines
(1) stashcat hat eine Kommunikationssoftware und -plattform („Vertragsgegenstand“) entwickelt, die es den Kunden ermöglichen soll, ihre Kommunikation unter den Mitarbeitern bzw. Beschäftigten zu verbessern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der Kommunikationssoftware und – plattform zwischen stashcat und dem Kunden.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise – beinhalten, bedürfen mindestens der Textform. Gleiches gilt für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Abweichende -- entgegenstehende oder ergänzende -- allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
stashcat stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf den Vertragsgegenstand mittels Browser über das Internet oder andere Clients zuzugreifen und die Funktionen der Softwareapplikation im Rahmen des Vertrages zu nutzen. Der Internetserver für den Vertragsgegenstand wird dabei von stashcat selbst oder einem von ihm beauftragten oder in dem kundeneigenen Rechenzentrum bereitgestellt.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) stashcat räumt dem Kunden, sowie den von ihm im Rahmen des Vertragsgegenstandes angelegten Nutzern, ein einfaches, inhaltlich auf den Vertragszweck sowie räumlich auf den Ort der vertragsgemäßen Nutzung beschränktes, abhängig vom Vertragszweck zeitlich beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Vertragsgegenstand ein. Die Nutzungsrechte können weiteren besonderen Beschränkungen unterliegen. Insbesondere sind die Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu beachten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen Nutzungs- und Lizenzbedingungen, welche stashcat vorab zur Verfügung stellt. Der Kunde sichert zudem zu, diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen an seine angelegten Nutzer weiterzugeben und diese zur Einhaltung zu verpflichten.
(3) Überlässt stashcat dem Kunden Ergänzungen, Updates, Upgrades etc., die einen früher überlassenen Vertragsgegenstand ersetzen, unterliegen diese neuen Versionen den Bestimmungen dieser AGB. In diesem Fall erlöschen in Bezug auf einen früher überlassenen Vertragsgegenstand die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen.
(4) Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung wird der Kunde die Nutzung des Vertragsgegenstands unverzüglich einstellen
(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen überlassenen Vertragsgegenstand unverzüglich nach Beendigung der Nutzungsberechtigung oder, soweit und solange er gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist, unverzüglich nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist an stashcat zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt ebenso für alle von ihm hierzu selbst erstellten Kopien. Die Erledigung ist stashcat auf Verlangen schriftlich zu versichern. Im Falle der Vertragsbeendigung sowie des Rücktritts vom Vertrag gilt dieser Absatz entsprechend.
§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sowie die von ihm angelegten Nutzer werden insbesondere
a. die zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Dritte weitergeben;
b. dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden (z. B. bei Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Vertragsgenstand)
c. die erforderliche Einwilligung der jeweils betroffenen Personen einholen, soweit sie im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
d. die an den stashcat übermittelten Daten vor der Übertragung sichern, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
e. vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
(2) Der Kunde sowie die von ihm angelegten Nutzer werden es insbesondere unterlassen
a. den Vertragsgegenstand missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von stashcat oder dem Vertragsgegenstand schädigen können;
b. beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, einzustellen, zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer externen Website zu verlinken, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, oder andere Personen oder Unternehmen betreffen;
c. unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen, gesetzlich geschützte Inhalte (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster oder Gebrauchsmusterrecht) oder geistige Eigentumsrechte Dritter verwenden, einzustellen oder zu veröffentlichen, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben sowie wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (z. B. Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
d. mit anderen Nutzern anzüglich oder sexuell geprägt zu mit anderen Nutzern anzüglich oder sexuell geprägt zu kommunizieren;
e. zu versuchen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von stashcat betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von stashcat unbefugt einzudringen;
f. den möglichen Aus tausch von elektronischen Nachrichten missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen.
g. Viren, Trojaner oder andere schädliche Dateien zu verbreiten.
h. Der Kunde ist verpflichtet, den von ihr angelegten Nutzern die in § 4 genannten Pflichten aufzuerlegen.
i. Im Übrigen ist der Kunde ohne ausdrücklich abweichende Vereinbarung mit stashcat nicht berechtigt, weitergehende Geschäftsgeheimnisse durch Beobachten, Untersuchen, durch Rückbau oder Tests („Reverse-Engineering“) zu erlangen, soweit die überlassenen Produkte und Gegenstände nicht öffentlich verfügbar sind.
§ 5 Vertragswidrige Nutzung des Vertragsgegenstandes
(1) stashcat ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß von dem Kunden oder den von ihm angelegten Nutzern gegen eine der in diesen Bedingungen festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 4 (1) a - b oder § 4 (2) a - h genannten Pflichten den Zugang auf den Vertragsgegenstand und zu dessen Daten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Zugang kann wiederhergestellt werden, wenn der Verstoß gegen die betroffene Pflicht dauerhaft beseitigt ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unterdessen weiterbestehen.
(2) stashcat ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen in § 4 (1) a - b oder § 4 (2) a-h die betroffenen Daten ohne Vorankündigung zu löschen.
(3) Im Falle des Verstoßes gegen die in § 4 (1) a - b oder § 4 (2) a - h festgelegten Pflichten durch einen von dem Kunden angelegten Nutzer hat der Kunde stashcat auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung möglicher Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 6 Weitergabe
Sofern es sich um eine dauerhafte Übertragung der Vertragssoftware handelt, darf der Kunde den Vertragsgegenstand einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung des Vertragsgegenstandes überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob der Vertragsgegenstand in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wurde. Sofern der Vertragsgegenstand zeitlich befristet überlassen wurde, ist die Weitergabe des Vertragsgegenstandes ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
(1) Für wiederkehrende Leistungen beträgt die Vertragslaufzeit ohne abweichende Vereinbarung ein Jahr. Ohne eine Kündigung mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
(2) stashcat kann jeden Vertrag fristlos kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder wenn der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
§ 8 Sicherungsmittel
(1) stashcat behält sich das Eigentum an einem eigentumsfähigen Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor (Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde darf diesen Vertragsgegenstand weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung nur im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unter der Bedingung gestattet, dass stashcat vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund wirksam sicherungshalber abgetreten werden und der Kunde seinem Abnehmer im Falle der Weiterveräußerung das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. stashcat ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Ferner behält sich stashcat die Einräumung der dem Kunden nach diesem Vertrag zustehenden Nutzungsrechte an dem jeweiligen Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des dafür geschuldeten Entgelts vor. Absätze (2) und (3) gelten insoweit entsprechend. Die Nutzung durch den Kunden zu Testzwecken ist vorübergehend gestattet.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 10 Vergütung
(1) Die Preise der stashcat gelten zuzüglich anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist fällig und zahlbar 7 Tage nach Rechnungsstellung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine vereinbarte Vergütung für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Support) ist im Voraus zu entrichten.
(2) stashcat ist berechtigt, quartalsweise vom Kunden eine Selbstauskunft im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung der Software zu fordern.
§ 11 Sach- und Rechtsmängel
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den gelieferten Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und einen Mangel stashcat gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Ein solcher versteckter Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden; andernfalls gilt der Vertragsgegenstand auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Der Kunde genügt seinen Anzeigepflichten durch rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten nicht für von stashcat arglistig verschwiegene Mängel.
(2) Mit Anzeige eines Mangels wird der Kunde die auftretenden Probleme so konkret wie möglich unter Nennung der Symptome beschreiben und stashcat bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er stashcat umfassend informiert und Zugang zum Vertragsgegenstand verschafft. Der Kunde wird, soweit erforderlich, vor der Mängelbeseitigung Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen.
(3) stashcat leistet Gewähr dafür, dass der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der stashcat seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich stashcat. Sowohl stashcat als auch deren Zulieferer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf jeweils eigene Kosten abzuwehren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Ansprüche Dritter ohne vorherige Zustimmung von stashcat anzuerkennen oder die zugrunde liegenden Tatsachen zuzugestehen oder hierüber einen Vergleich zu schließen.
(4) Bei Sach- und Rechtsmängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von stashcat entweder durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung. stashcat kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl beim Kunden oder in ihren Geschäftsräumen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. stashcat kann Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden auch durch Fernwartung erbringen. In Fällen mangelhafter Software kann stashcat auch dadurch nacherfüllen, dass dem Kunden Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder gleichwertiger vorhergehender Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist von dem Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
(5) Ist die Nacherfüllung für stashcat unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat stashcat? das Recht, den Vertragsgegenstand gegen Erstattung der gezahlten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand zurückzugeben.
(6) Eine lediglich unerhebliche Minderung der Qualität stellt keinen Mangel dar.
(7) Erbringt stashcat bei der Fehlersuche oder -beseitigung auf Anforderung des Kunden Leistungen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann stashcat hierfür Vergütung entsprechend ihren üblichen Sätzen verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar ist.
§ 12 Verzug
(1) Wenn die Ausführung von Leistungen der stashcat sich aus vom Kunden zu vertretenden oder in seiner Risikosphäre liegenden Gründen verzögert, kann stashcat hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus von ihm zu vertretenden oder in seiner Risikosphäre liegenden Gründen nicht nach, hat er den dadurch entstehenden Mehraufwand auf Seiten der stashcat zu vergüten.
§ 13 Haftung
(1) stashcat haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der stashcat, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, für die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und einer von stashcat gegenüber dem Kunden übernommenen Garantie.
(2) Die Haftung der stashcat für Datenverlust ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung zulässiger Sicherungskopien und Durchführung erforderlicher Vorsorgemaßnahmen im Verantwortungsbereich des Kunden angefallen wäre. § 254 BGB bleibt unberührt.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten unmittelbar auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der stashcat.
§ 14 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber stashcat beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Sofern das Gesetz für die Verjährung der Schadensersatzansprüche Höchstfristen vorsieht, verjähren die Ansprüche jedoch spätestens mit Ablauf dieser gesetzlichen Höchstfristen. Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung nach Rücktritt oder Minderung, die nur innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes erklärt werden können, verjähren jedoch nicht früher als drei Monate seit der Abgabe der Rücktritts- oder Minderungserklärung des Kunden, d. h. spätestens fünfzehn Monate seit Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von stashcat, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, die in einem Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangt werden kann, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und/oder aus einer von stashcat gegenüber dem Kunden übernommenen Garantie gelten statt der vorstehenden Regelung die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen über Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, also nicht offenkundig sind und aufgrund eines berechtigten Interesses des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, gleich welcher Natur und Form sie sind. Darunter fallen insbesondere auch mündliche Informationen, Schreiben, Memoranden, Berichte, Unterlagen, Untersuchungen, Analysen, Zeichnungen, Briefe, Computerausdrucke, Softwareprogramme, Spezifikationen, Daten, graphische Darstellungen, Tabellen, Tonaufnahmen, bildliche Vervielfältigungen sowie jede Art von Kopien der vorbezeichneten Informationen, für die die preisgebende Partei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen hat.
(2) Die Parteien werden vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben. Keine der nachbenannten Gesellschaften gilt als dritte Partei: die secunet Security Networks AG, die secunet International GmbH & Co. KG, die secunet International Management GmbH, SysEleven GmbH und die secustack GmbH, soweit diesen im Rahmen der Durchführung zur Umsetzung des Vertragszwecks durch die stashcat Informationen zwingend zugänglich gemacht werden müssen. Die Parteien dürfen jeweils vertrauliche Informationen an solche Mitarbeiter weitergeben, welche die jeweilige vertrauliche Information für Zwecke der Durchführung des Vertrages benötigen, sofern der jeweilige Mitarbeiter sich durch eine schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet hat.
(3) Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen die,
a) zum Zeitpunkt ihres Erhalts durch die empfangende Partei bereits offenkundig waren;
b) zum Zeitpunkt des Erhalts durch die empfangende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei waren;
c) ohne Zutun der empfangenden Partei nach ihrem Erhalt offenkundig werden;
d) von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich werden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt oder indirekt von der empfangenden Partei erhalten haben oder
e) durch gesetzliche Bestimmungen, rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung offenzulegen sind, sofern die preisgebende Partei der anderen Partei die offenzulegenden vertraulichen Informationen vor deren Offenlegen mitteilt.
(4) Sofern die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, enden die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach den Regelungen dieses Paragraphen fünf Jahre nach Abwicklung des jeweiligen durch das Angebot umschriebenen Vertragsverhältnisses.
(5) Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
(6) Im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erhebt, verarbeitet und nutzt stashcat u. a. auch personenbezogene Daten im Wege der weisungsgebundenen Auftragsdatenvereinbarung. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
§ 16 Exportbeschränkungen
(1) Der Kunde hat bei einer Ausfuhr oder grenzüberschreitenden Weitergabe, insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Weiterveräußerung, die geltenden Exportkontroll- und Zollvorschriften und sonstige außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten und eventuell erforderliche (Ausfuhr-) Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen.
(2) Bei grenzüberschreitenden Lieferungs- und/oder Leistungsbeziehungen zwischen dem Kunden und stashcat trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Darüber hinaus ist er auch im Rahmen solcher Beziehungen zu stashcat dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Import-, Exportkontroll-, Zoll- und sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten. stashcat treffen insoweit keine Beratungspflichten.
§ 17 Schlussklauseln
(1) stashcat ist berechtigt, Teilleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(2) Auf das Vertragsverhältnis der Parteien und alle mit ihm in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für das Vertragsverhältnis der Parteien und alle mit ihm in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten ist Essen. stashcat ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen. Von dieser Gerichtsstandsklausel unberührt bleibt das Recht der Parteien, einstweiligen Rechtsschutz bei den gesetzlich jeweils zuständigen Gerichten zu beantragen.